Rechtsgutachten: Ur- und Naturwälder müssen gemäß EU-Recht und EUGH-Urteilen geschützt werden

Urwaldanzeigerart „Eremit“ oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) im Mittleren Kamptal. Die Art steht als „prioritär“ gemäß EU-Recht unter strengstem Schutz – und darf weder getötet noch ihres Lebensraumes beraubt werden.
 

Alle Ur- und Naturwälder müssen gemäß EU-rechtlichen Verpflichtungen erfasst und strikt geschützt werden. 
Österreich ist in beiden Fällen säumig.

In der EU - also auch in Österreich - wurden in der Vergangenheit fast alle Ur- und Naturwälder gefällt und durch Felder, Siedlungen oder Wirtschaftswälder ersetzt. Die letzten Reste dieser artenreichen Ökosysteme - rechtlich als “Primar- und Altwälder” definiert - sind oft immer noch akut von Schlägerungen bedroht. In einem von GLOBAL 2000 in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten geht Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm der Frage nach, was EU-rechtliche Verpflichtungen und EUGH-Höchstgerichtsurteile für den strikten Schutz von Primär- und Altwäldern bedeuten.

Dr. Ziehm erklärt: “Das geltende Recht misst Primär- und Altwäldern eine herausragende Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu. Der deshalb erforderliche strikte Schutz ist im Sinne eines grundsätzlichen Ausschlusses forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Primär- und Altwäldern sowohl inner- als auch außerhalb von bereits existierenden Europaschutzgebieten zu gewährleisten.”

Aus Sicht des EU-Rechts führt also an der langfristigen, ungestörten Sicherung unserer letzten intakten Naturwälder (oder „Altwälder”) durch entsprechende Schutzzonen (juristisch) kein Weg vorbei. Dies könnte durch die Einrichtung langfristiger Vertragsnaturschutzflächen (gegen Abgeltung des Nutzungsentgangs) oder durch die Ausweisung eines hochrangigen Schutzgebiets, wie eines Nationalparks, erfolgen. Letzteres würde auch wirtschaftliche Impulse (Tourismus, Nationalpark-Marke für regionale Produkte) und neue Arbeitsplätze für die Region schaffen.

Unsere Naturwälder sind bereits ein rares Gut - und sie schrumpfen, auch in Schutzgebieten

Laut veröffentlichten fachlichen Abschätzungen beträgt der Anteil der Naturwälder an der Gesamtfläche der heimischen Wälder zwischen 3 und 8 Prozent (je nach Studie). Naturschützer und Publizist Matthias Schickhofer dokumentiert Österreichs Wälder seit vielen Jahren und erstellt aktuell im Auftrag von GLOBAL 2000 eine Karte der Naturwald-Verdachtsflächen. Er betont: “Unsere Analysen zeigen, dass wahrscheinlich etwa 5-6 Prozent der heimischen Wälder als 'Naturwälder’ einzustufen sind. Wir wissen nun, wo sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu finden sind: Die meisten befinden sich in steilen Lagen, vor allem im Gebirge. Aber aktuell ist nur ein kleiner Teil rechtlich auch vor Abholzungen gesichert.” 

Sogar in Europaschutzgebieten werden totholzreiche Altbestände im Widerspruch zu den EU-Schutzgebietszielen und ohne vorherige Naturverträglichkeitprüfungen gefällt. Im niederösterreichischen Yspertal etwa wurden alte Buchenwälder durch Douglasien- und Lärchenpflanzungen ersetzt. GLOBAL 2000 kritisiert, dass alleine zwischen 2015 und 2022 im Europaschutzgebiet um das Yspertal 30 Hektar laut Schutzgebietsausweisung geschützte Waldlebensraumtypen - wie etwa naturnahe Buchenwalder in einem sehr guten Erhaltungsgrad - abgeholzt und meist durch monotone Aufforstungen ersetzt wurden.

Im selben Zeitraum hat es dort aber nur eine einzige laut EU-Recht verbindlich virgeschriebene Naturverträglichkeitsprüfung (für 2,5ha) gegeben. “Mit solchen Abholzungen verlieren wir sukzessive wertvollstes Naturerbe. EU-Recht ist aber vorrangig zu berücksichtigen. Hier setzt Österreich geltendes Recht nicht ausreichend um. Zu Lasten von Natur und Grundbesitzern. Letztere leiden unter unklaren Bestimmungen, Konflikten und fehlenden Mitteln für Entschädigungen. Der Zustand des Naturschutzes in Österreich ist eine gewaltige Baustelle - und kein Renommee," so die Umweltschützer. 

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich 

Aufgrund vager und nicht ausreichend überprüfbarer Schutzgebietsziele und Maßnahmenpläne sieht sich Österreich seit 2023 einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber. Die Kommission verlangt von der Republik Österreich, die Schutzgebietsziele und Managementpläne der Europaschutzgebiete nachzuschärfen. Sollte Österreich dem nicht ausreichend nachkommen, kündigt die Europäische Kommission an, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Das könnte hohe Strafzahlungen zur Folge haben.

Nationale Natur-Wiederherstellungspläne werden im September 2026 fällig

Im September 2026 müssen die Nationalen Wiederherstellungspläne aller EU-Staaten an die EU-Kommission übermittelt werden. Der umfassende Schutz der letzten Naturwälder Österreichs muss Teil davon sein. “Österreich ist EU-rechtlich eindeutig verpflichtet, alle noch vorhandenen Naturwälder zu identifizieren, zu kartieren und zu schützen. Ob bisher erfolgte Kartierungen von öffentlichen Stellen hinreichend sind, bleibt unklar, weil sie nicht veröffentlicht wurden”, kritisiert Linhard die aktuelle Datenlage.

Budgetmittel von umweltschädlichen Förderungen in Richtung Ökosystemsicherheit umschichten

“Um unsere letzten Naturwälder erhalten zu können, braucht es außerdem eine deutliche Umschichtung umweltschädlicher Subventionen in Richtung Naturschutz oder besser gesagt: Sicherung der Ökosysteme und ihrer Leistungen für uns alle. Grundbesitzende müssen dafür fair entschädigt werden, wenn sie das Holz nicht mehr nutzen und für uns alle statt dessen wichtige Ökosystemleistungen der geschützten Wälder - wie Wasserspeicherung, Bodenschutz, Landschaftskühlung usw. - sichern. Die aktuellen Naturschutzmittel der öffentlichen Hand sind aber lächerlich gering - in Niederösterreich werden gerade 0,1 % des Gesamtbudgets für Naturschutzflächen eingesetzt. Ökosystemsicherheit wird in Zeiten einer globalen Klima- und Naturkrise aber immer wichtiger. Der Ärger von Grundbesitzenden über Schutzvorgaben ohne Kompensation von Nutzungsentgang ist nachvollziehbar. In Zeiten einer Klima- und Ökosystemkrise müssen die öffentlichen Ausgaben die Notwendigkeiten der Zukunftssicherung widerspiegeln, statt hier noch mehr zu kürzen," betont Schickhofer. 

Artenvielfalts-Erhebung: Stiftswald Altenburg im Mittleren Kamptal ist Biodiversitäts-Hot Spot

Der scheidende Forstdirektor des Stiftes Altenburg, Herbert Schmid, bei einer seiner vielen Waldführungen …

Die Naturwälder im Mittleren Kamptal sind von großer Naturnähe und beherbergen eine in Österreich einzigartige Dichte an seltenen und streng geschützten Arten. Dies belegt die Erhebung naturschutzfachlicher Grundlagen für einen "interdisziplinären Waldmanagementplan zum Schutz europaweit bedeutender Lebensraumtypen und Tierarten in den Wäldern des Benediktinerstiftes Altenburg im Europaschutzgebiet ‚Kamp- und Kremstal’" durch das Umweltbüro Coop Natura und Kollegen. 

Die Erhebung offenbart eine österreichweit herausragende Ausstattung der Stiftswälder von Altenburg mit seltenen, bedrohten und teils streng geschützten Arten. Das Vorkommen dieser Tiere ist ein Indikator für die außerordentliche Naturnähe der Wälder. Die Untersuchungen erbrachten u.a. bedeutende Vorkommen von vier Käferarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (Hirschkäfer / Lucanus cervus, Eremit / Osmoderma eremita, Scharlachkäfer /Cucujus cinnaberinus und Alpenbock / Rosalia alpina), sowie einen außergewöhnlichen Reichtum an Vogelarten: 25-40 % der bekannten Bestände ausgewählter Brutvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie kommen hier vor. Dazu zählen Halsbandschnäpper mit 150-163 Revieren, Mittelspecht mit 37- 40 Revieren, Uhu mit 11 Revieren sowie Weißrückenspecht oder Ziegenmelker.

Zudem konnten die Fachleute 20-22 Fledermausarten nachweisen, darunter fünf Fledermausarten des Anhangs II der Habitat-Richtlinie:  Kleine Hufeisennase, Mopsfledermaus, Wimperfledermaus, Bechsteinfledermaus, Mausohr - allesamt Anzeigerarten für Naturnähe. Manchen nennen sie daher auch "Urwaldanzeiger". Die Studie wurde vom Bund (BMLUK), Land NÖ und der EU gefördert. 

Dieser herausragende ökologische Erhaltungsgrad eines erheblichen Teils der Stiftswälder ist keine Selbstverständlichkeit. Führende Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft und Ökologie danken daher dem scheidenden Forstdirektor des Stiftes Altenburg, Herbert Schmid, in einem Schreiben (an die Stiftsleitung) für sein langjähriges, vorbildhaftes Bemühen um eine naturnahe, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Waldbewirtschaftung.

Unter den Unterzeichnenden finden sich auch die "Wissenschaftler des Jahres" em.Univ.Prof. Dr.Dr.h.c. Helga Kromp-Kolb und Univ.-Prof. Dr. Franz Essl. Der außergewöhnliche Artenreichtum und der herausragende Naturwert der Stiftswälder, insbesondere im Bereich des Europaschutzgebietes (ESG) im Kamptal, seien der sorgsamen Bewirtschaftung bzw. eingriffsfreien Bewahrung von Altbeständen durch den Forstbetrieb des Stiftes unter Forstdirektor Herbert Schmid zu verdanken, formulieren die Unterzeichnenden des Briefes an das Stift Altenburg. Herbert Schmid habe stets versucht, betriebswirtschaftliche Ziele und die Bewahrung  bzw. Förderung der biologischen Vielfalt in den Stiftswäldern zu vereinen.  

Dieser Ansatz habe maßgeblich dazu beigetragen, die Wälder in einem so guten Zustand zu bewahren und sie in Richtung eines klimafitten, zunehmend artenreichen Mischwald-Bestandes zu entwickeln. Besonders die Naturwaldbestände auf den Einhängen des Kamptals, die als nicht genutzte ökologischen Referenzflächen gewidmet sind, stellen Hotspots der Artenvielfalt dar. 

Als freiwillige Prozessschutzflächen dienen die ökologisch wertvollen Hangwälder im Kamptal auch der Forschung  wie etwa der BOKU in Wien und der Czech University for Life Sciences (CZU) - im Rahmen eines internationalen Projektes zur erstmaligen Untersuchung der Auswirkungen der Klimaerhitzung auf "thermophile" (wärmeliebende), natürliche Waldbestände.   

Die Unterzeichnenden des Briefes drücken die Hoffnung aus, dass das Stift Altenburg diesen "erfolgreichen und für ganz Österreich als Vorbild dienenden Waldmanagement-Zugang auch nach dem Ausscheiden von Forstdirektor Schmid mit gleicher Intensität weiter verfolgt und die langjährige Erfahrung und Expertise von Herbert Schmid auch nach seinem Ausscheiden in Anspruch nimmt".

Hier könnt ihr den vollen Wortlaut des Briefes lesen. 

 

Auch die Universitäts-Professoren (BOKU) Ph.D. Mario Pesendorfer, Dr. Georg Gratzer und Dr. Helmut Schume würdigen die Leistungen von Herbert Schmid in einem Schreiben (Zitat auszugsweise): "Seit 40 Jahren zeigt Herbert Schmid, der Forstdirektor des Stift Altenburg, dass nachhaltig ökonomische UND ökologische Bewirtschaftung von Wäldern im Waldviertel möglich ist. Die langjährige Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, sowohl in der Forsteinrichtung, wie auch in der Erhebung von Biodiversität und den Ökosystemleistungen des Waldes unterstreicht, dass dieser Zugang die Artenvielfalt fördert und somit auch die Resilienz gegenüber dem Klimawandel stärkt, und das unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs." (...) 

"Das Lebenswerk des scheidenden Forstdirektors Schmid ist ein Musterbeispiel für eine nachhaltige, wissenschaftlich angeleitete Waldbewirtschaftung, die die vielen Aufgaben des Waldes, wie z.B. auch Erholungs- und Schutzfunktionen, sowie die Sicherung der Biodiversität für kommende Generationen garantiert. Um dieses Lebenswerk zu würdigen und langfristig zu sichern, hoffen wir dass die Leitung des Stifts Altenburg weiterhin einen balancierten Zugang zu Waldbewirtschaftung und -schutz verfolgt, um somit die Vorreiterrolle in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise zu stärken."