Rechtsgutachten: Ur- und Naturwälder müssen gemäß EU-Recht und EUGH-Urteilen geschützt werden
Alle Ur- und Naturwälder müssen gemäß EU-rechtlichen Verpflichtungen erfasst und strikt geschützt werden.
Österreich ist in beiden Fällen säumig.
In der EU - also auch in Österreich - wurden in der Vergangenheit fast alle Ur- und Naturwälder gefällt und durch Felder, Siedlungen oder Wirtschaftswälder ersetzt. Die letzten Reste dieser artenreichen Ökosysteme - rechtlich als “Primar- und Altwälder” definiert - sind oft immer noch akut von Schlägerungen bedroht. In einem von GLOBAL 2000 in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten geht Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm der Frage nach, was EU-rechtliche Verpflichtungen und EUGH-Höchstgerichtsurteile für den strikten Schutz von Primär- und Altwäldern bedeuten.
Dr. Ziehm erklärt: “Das geltende Recht misst Primär- und Altwäldern eine herausragende Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu. Der deshalb erforderliche strikte Schutz ist im Sinne eines grundsätzlichen Ausschlusses forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Primär- und Altwäldern sowohl inner- als auch außerhalb von bereits existierenden Europaschutzgebieten zu gewährleisten.”
Aus Sicht des EU-Rechts führt also an der langfristigen, ungestörten Sicherung unserer letzten intakten Naturwälder (oder „Altwälder”) durch entsprechende Schutzzonen (juristisch) kein Weg vorbei. Dies könnte durch die Einrichtung langfristiger Vertragsnaturschutzflächen (gegen Abgeltung des Nutzungsentgangs) oder durch die Ausweisung eines hochrangigen Schutzgebiets, wie eines Nationalparks, erfolgen. Letzteres würde auch wirtschaftliche Impulse (Tourismus, Nationalpark-Marke für regionale Produkte) und neue Arbeitsplätze für die Region schaffen.
Unsere Naturwälder sind bereits ein rares Gut - und sie schrumpfen, auch in Schutzgebieten
Laut veröffentlichten fachlichen Abschätzungen beträgt der Anteil der Naturwälder an der Gesamtfläche der heimischen Wälder zwischen 3 und 8 Prozent (je nach Studie). Naturschützer und Publizist Matthias Schickhofer dokumentiert Österreichs Wälder seit vielen Jahren und erstellt aktuell im Auftrag von GLOBAL 2000 eine Karte der Naturwald-Verdachtsflächen. Er betont: “Unsere Analysen zeigen, dass wahrscheinlich etwa 5-6 Prozent der heimischen Wälder als 'Naturwälder’ einzustufen sind. Wir wissen nun, wo sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu finden sind: Die meisten befinden sich in steilen Lagen, vor allem im Gebirge. Aber aktuell ist nur ein kleiner Teil rechtlich auch vor Abholzungen gesichert.”
Sogar in Europaschutzgebieten werden totholzreiche Altbestände im Widerspruch zu den EU-Schutzgebietszielen und ohne vorherige Naturverträglichkeitprüfungen gefällt. Im niederösterreichischen Yspertal etwa wurden alte Buchenwälder durch Douglasien- und Lärchenpflanzungen ersetzt. GLOBAL 2000 kritisiert, dass alleine zwischen 2015 und 2022 im Europaschutzgebiet um das Yspertal 30 Hektar laut Schutzgebietsausweisung geschützte Waldlebensraumtypen - wie etwa naturnahe Buchenwalder in einem sehr guten Erhaltungsgrad - abgeholzt und meist durch monotone Aufforstungen ersetzt wurden.
Im selben Zeitraum hat es dort aber nur eine einzige laut EU-Recht verbindlich virgeschriebene Naturverträglichkeitsprüfung (für 2,5ha) gegeben. “Mit solchen Abholzungen verlieren wir sukzessive wertvollstes Naturerbe. EU-Recht ist aber vorrangig zu berücksichtigen. Hier setzt Österreich geltendes Recht nicht ausreichend um. Zu Lasten von Natur und Grundbesitzern. Letztere leiden unter unklaren Bestimmungen, Konflikten und fehlenden Mitteln für Entschädigungen. Der Zustand des Naturschutzes in Österreich ist eine gewaltige Baustelle - und kein Renommee," so die Umweltschützer.
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Aufgrund vager und nicht ausreichend überprüfbarer Schutzgebietsziele und Maßnahmenpläne sieht sich Österreich seit 2023 einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber. Die Kommission verlangt von der Republik Österreich, die Schutzgebietsziele und Managementpläne der Europaschutzgebiete nachzuschärfen. Sollte Österreich dem nicht ausreichend nachkommen, kündigt die Europäische Kommission an, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Das könnte hohe Strafzahlungen zur Folge haben.
Nationale Natur-Wiederherstellungspläne werden im September 2026 fällig
Im September 2026 müssen die Nationalen Wiederherstellungspläne aller EU-Staaten an die EU-Kommission übermittelt werden. Der umfassende Schutz der letzten Naturwälder Österreichs muss Teil davon sein. “Österreich ist EU-rechtlich eindeutig verpflichtet, alle noch vorhandenen Naturwälder zu identifizieren, zu kartieren und zu schützen. Ob bisher erfolgte Kartierungen von öffentlichen Stellen hinreichend sind, bleibt unklar, weil sie nicht veröffentlicht wurden”, kritisiert Linhard die aktuelle Datenlage.
Budgetmittel von umweltschädlichen Förderungen in Richtung Ökosystemsicherheit umschichten
“Um unsere letzten Naturwälder erhalten zu können, braucht es außerdem eine deutliche Umschichtung umweltschädlicher Subventionen in Richtung Naturschutz oder besser gesagt: Sicherung der Ökosysteme und ihrer Leistungen für uns alle. Grundbesitzende müssen dafür fair entschädigt werden, wenn sie das Holz nicht mehr nutzen und für uns alle statt dessen wichtige Ökosystemleistungen der geschützten Wälder - wie Wasserspeicherung, Bodenschutz, Landschaftskühlung usw. - sichern. Die aktuellen Naturschutzmittel der öffentlichen Hand sind aber lächerlich gering - in Niederösterreich werden gerade 0,1 % des Gesamtbudgets für Naturschutzflächen eingesetzt. Ökosystemsicherheit wird in Zeiten einer globalen Klima- und Naturkrise aber immer wichtiger. Der Ärger von Grundbesitzenden über Schutzvorgaben ohne Kompensation von Nutzungsentgang ist nachvollziehbar. In Zeiten einer Klima- und Ökosystemkrise müssen die öffentlichen Ausgaben die Notwendigkeiten der Zukunftssicherung widerspiegeln, statt hier noch mehr zu kürzen," betont Schickhofer.
Alle Ur- und Naturwälder müssen gemäß EU-rechtlichen Verpflichtungen erfasst und strikt geschützt werden.
Österreich ist in beiden Fällen säumig.
In der EU - also auch in Österreich - wurden in der Vergangenheit fast alle Ur- und Naturwälder gefällt und durch Felder, Siedlungen oder Wirtschaftswälder ersetzt. Die letzten Reste dieser artenreichen Ökosysteme - rechtlich als “Primar- und Altwälder” definiert - sind oft immer noch akut von Schlägerungen bedroht. In einem von GLOBAL 2000 in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten geht Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm der Frage nach, was EU-rechtliche Verpflichtungen und EUGH-Höchstgerichtsurteile für den strikten Schutz von Primär- und Altwäldern bedeuten.
Dr. Ziehm erklärt: “Das geltende Recht misst Primär- und Altwäldern eine herausragende Bedeutung für den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu. Der deshalb erforderliche strikte Schutz ist im Sinne eines grundsätzlichen Ausschlusses forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Primär- und Altwäldern sowohl inner- als auch außerhalb von bereits existierenden Europaschutzgebieten zu gewährleisten.”
Aus Sicht des EU-Rechts führt also an der langfristigen, ungestörten Sicherung unserer letzten intakten Naturwälder (oder „Altwälder”) durch entsprechende Schutzzonen (juristisch) kein Weg vorbei. Dies könnte durch die Einrichtung langfristiger Vertragsnaturschutzflächen (gegen Abgeltung des Nutzungsentgangs) oder durch die Ausweisung eines hochrangigen Schutzgebiets, wie eines Nationalparks, erfolgen. Letzteres würde auch wirtschaftliche Impulse (Tourismus, Nationalpark-Marke für regionale Produkte) und neue Arbeitsplätze für die Region schaffen.
Unsere Naturwälder sind bereits ein rares Gut - und sie schrumpfen, auch in Schutzgebieten
Laut veröffentlichten fachlichen Abschätzungen beträgt der Anteil der Naturwälder an der Gesamtfläche der heimischen Wälder zwischen 3 und 8 Prozent (je nach Studie). Naturschützer und Publizist Matthias Schickhofer dokumentiert Österreichs Wälder seit vielen Jahren und erstellt aktuell im Auftrag von GLOBAL 2000 eine Karte der Naturwald-Verdachtsflächen. Er betont: “Unsere Analysen zeigen, dass wahrscheinlich etwa 5-6 Prozent der heimischen Wälder als 'Naturwälder’ einzustufen sind. Wir wissen nun, wo sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu finden sind: Die meisten befinden sich in steilen Lagen, vor allem im Gebirge. Aber aktuell ist nur ein kleiner Teil rechtlich auch vor Abholzungen gesichert.”
Sogar in Europaschutzgebieten werden totholzreiche Altbestände im Widerspruch zu den EU-Schutzgebietszielen und ohne vorherige Naturverträglichkeitprüfungen gefällt. Im niederösterreichischen Yspertal etwa wurden alte Buchenwälder durch Douglasien- und Lärchenpflanzungen ersetzt. GLOBAL 2000 kritisiert, dass alleine zwischen 2015 und 2022 im Europaschutzgebiet um das Yspertal 30 Hektar laut Schutzgebietsausweisung geschützte Waldlebensraumtypen - wie etwa naturnahe Buchenwalder in einem sehr guten Erhaltungsgrad - abgeholzt und meist durch monotone Aufforstungen ersetzt wurden.
Im selben Zeitraum hat es dort aber nur eine einzige laut EU-Recht verbindlich virgeschriebene Naturverträglichkeitsprüfung (für 2,5ha) gegeben. “Mit solchen Abholzungen verlieren wir sukzessive wertvollstes Naturerbe. EU-Recht ist aber vorrangig zu berücksichtigen. Hier setzt Österreich geltendes Recht nicht ausreichend um. Zu Lasten von Natur und Grundbesitzern. Letztere leiden unter unklaren Bestimmungen, Konflikten und fehlenden Mitteln für Entschädigungen. Der Zustand des Naturschutzes in Österreich ist eine gewaltige Baustelle - und kein Renommee," so die Umweltschützer.
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Aufgrund vager und nicht ausreichend überprüfbarer Schutzgebietsziele und Maßnahmenpläne sieht sich Österreich seit 2023 einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegenüber. Die Kommission verlangt von der Republik Österreich, die Schutzgebietsziele und Managementpläne der Europaschutzgebiete nachzuschärfen. Sollte Österreich dem nicht ausreichend nachkommen, kündigt die Europäische Kommission an, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterleiten. Das könnte hohe Strafzahlungen zur Folge haben.
Nationale Natur-Wiederherstellungspläne werden im September 2026 fällig
Im September 2026 müssen die Nationalen Wiederherstellungspläne aller EU-Staaten an die EU-Kommission übermittelt werden. Der umfassende Schutz der letzten Naturwälder Österreichs muss Teil davon sein. “Österreich ist EU-rechtlich eindeutig verpflichtet, alle noch vorhandenen Naturwälder zu identifizieren, zu kartieren und zu schützen. Ob bisher erfolgte Kartierungen von öffentlichen Stellen hinreichend sind, bleibt unklar, weil sie nicht veröffentlicht wurden”, kritisiert Linhard die aktuelle Datenlage.
Budgetmittel von umweltschädlichen Förderungen in Richtung Ökosystemsicherheit umschichten
“Um unsere letzten Naturwälder erhalten zu können, braucht es außerdem eine deutliche Umschichtung umweltschädlicher Subventionen in Richtung Naturschutz oder besser gesagt: Sicherung der Ökosysteme und ihrer Leistungen für uns alle. Grundbesitzende müssen dafür fair entschädigt werden, wenn sie das Holz nicht mehr nutzen und für uns alle statt dessen wichtige Ökosystemleistungen der geschützten Wälder - wie Wasserspeicherung, Bodenschutz, Landschaftskühlung usw. - sichern. Die aktuellen Naturschutzmittel der öffentlichen Hand sind aber lächerlich gering - in Niederösterreich werden gerade 0,1 % des Gesamtbudgets für Naturschutzflächen eingesetzt. Ökosystemsicherheit wird in Zeiten einer globalen Klima- und Naturkrise aber immer wichtiger. Der Ärger von Grundbesitzenden über Schutzvorgaben ohne Kompensation von Nutzungsentgang ist nachvollziehbar. In Zeiten einer Klima- und Ökosystemkrise müssen die öffentlichen Ausgaben die Notwendigkeiten der Zukunftssicherung widerspiegeln, statt hier noch mehr zu kürzen," betont Schickhofer.